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Thema

Vorsorge

Niemand denkt gerne daran – und genau deshalb ist es so wichtig. Wir beraten Sie einfühlsam und ohne Druck zu allen Vorsorgeinstrumenten und gestalten Dokumente, die wirklich zu Ihrer Lebenssituation passen.

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Unsere Leistungen
im Bereich Vorsorge

Wenn es um Vorsorge geht, erhalten Sie bei uns zu vielen Themen eine Beratung.

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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer im Ernstfall für Sie handelt – und in welchem Rahmen. So bleibt die Entscheidungsgewalt dort, wo sie hin gehört – bei Ihnen und den Menschen, denen Sie vertrauen.

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Generalvollmacht

Die Generalvollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, umfassend in Ihrem Namen zu handeln – bei Behörden, Banken und in rechtlichen Angelegenheiten. Gemeinsam schauen wir, was für Sie passt. 

Organspende

Auch Ihre Entscheidung zur Organspende kann notariell festgehalten werden – damit im entscheidenden Moment kein Zweifel besteht.

Gut zu wissen: Alle Vorsorgeurkunden werden  auf Wunsch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert – damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden.

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Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen – oder ablehnen. Sie gibt klare Orientierung in Momenten, in denen Sie selbst nicht mehr sprechen können.

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Betreuungsverfügung

Falls doch eine gerichtlich bestellte Betreuungsperson eingesetzt werden sollte, können Sie mit einer Betreuungsverfügung zumindest festlegen, wen das Gericht dabei berücksichtigen soll – und wen nicht.

So läuft Ihr Vorsorgetermin bei uns ab

Vom ersten Kontakt bis zur rechtssicheren Entscheidung

01.

Warum sollte ich eine Vorsorgevollmacht errichten?

Ein Unfall, eine Erkrankung oder das Alter können dazu führen, dass man die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann – und ohne Vorsorge entscheidet im Zweifel ein Gericht, wer das für Sie übernimmt, nicht Ihre Familie.

02.

Wie nehme ich Kontakt auf?

Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an – schildern Sie kurz Ihr Anliegen, damit wir uns optimal vorbereiten können.

03.

Erhalte ich vorab einen Entwurf?

Ja – wir übersenden Ihnen den Entwurf Ihrer Vollmacht oder Patientenverfügung vorab, damit Sie ihn in Ruhe prüfen können.

04.

Wie läuft der Termin ab?

Die Notarin liest die Urkunde vor, erläutert den Inhalt und beantwortet Ihre Fragen. Anschließend wird die Vollmacht beurkundet oder beglaubigt.

05.

Was passiert danach?

Auf Wunsch registrieren wir Ihre Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer – so ist sie im Ernstfall schnell auffindbar.

Lassen Sie uns lieber heute als morgen sprechen.

Unser Team steht Ihnen für eine erste, unverbindliche Anfrage jederzeit zur Verfügung.
Schildern Sie uns Ihre Situation und wir finden gemeinsam den richtigen Weg.