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Thema

Beglaubigung

Beglaubigungen sind oft der erste Berührungspunkt mit einem Notariat. Deshalb sorgen wir dafür, dass dieser Schritt einfach und reibungslos verläuft.

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Unsere Leistungen
im Bereich Beglaubigung

Zu diesen Themen rund um Beglaubigungen beraten wir Sie in unserem Notariat.

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Unterschriftsbeglaubigung

Sie müssen ein Dokument offiziell unterzeichnen? Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätige ich, dass Sie persönlich vor mir unterschrieben haben. Bringen Sie dazu das zu unterzeichnende Dokument sowie einen gültigen Ausweis mit – Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel.

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Beglaubigte Abschriften

Sie benötigen ein wichtiges Dokument mehrfach? Wir fertigen beglaubigte Abschriften an und bestätigen damit, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

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Dokumente für das Ausland

Soll eine notarielle Urkunde im Ausland verwendet werden, ist häufig ein besonderes Verfahren erforderlich – die sogenannte Apostille oder Legalisation. Wir leiten das gerne für Sie in die Wege.

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Vereine

Ehrenamtliches Engagement verdient Unterstützung. Wir helfen Ihnen bei Vereinsregisteranmeldungen und sorgen dafür, dass alles korrekt eingereicht wird.

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Weitere Leistungen

Es gibt viele weitere Situationen, in denen eine notarielle Beglaubigung sinnvoll oder erforderlich ist:

  • Jegliche Art von Vollmachten, General- und Spezialvollmachten – auch für den Einsatz im Ausland
  • Versammlungsprotokolle bei Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Verwalterzustimmungen
  • Vaterschaftserklärungen
  • Lebensbescheinigungen


Sprechen Sie uns einfach an.

So läuft Ihr Termin bei uns ab

Vom ersten Kontakt bis zur Beglaubigung

01.

Wie nehme ich Kontakt auf?

Schreiben Sie uns im Idealfall eine E-Mail oder rufen Sie uns an – schildern Sie kurz Ihr Anliegen, damit wir uns optimal vorbereiten können.

02.

Erhalte ich vorab einen Entwurf?

Bei einfachen Beglaubigungen ist kein Entwurf erforderlich – bringen Sie das zu beglaubigende Dokument einfach zum Termin mit.

03.

Wie läuft der Termin ab?

Sie legen das Dokument vor, weisen sich mit einem gültigen Lichtbildausweis aus, und die Notarin beglaubigt Ihre Unterschrift oder die Abschrift vor Ort.

04.

Was passiert danach?

Die beglaubigte Urkunde erhalten Sie in der Regel direkt im Termin. Bei Bedarf leiten wir sie auch an Behörden oder Gerichte weiter.

Wissen Sie nicht, ob Ihr Anliegen dazu gehört?

Fragen kostet nichts – wir helfen Ihnen gerne weiter.